Kreisumlageerhebung;
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. April 2017

Recht_2

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat sich mit der Auslegung der nach dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erforderlichen „Ermittlungspflichten“ des Landkreises bei der Erhebung der Kreisumlage befasst. Im Ergebnis distanziert es sich ausdrücklich von dem Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts und den darin formulierten erhöhten Anforderungen an die Anhörung der kreisangehörigen Gemeinden im Zuge der Kreisumlageerhebung sowie an den Abwägungsprozess zur Höhe der Kreisumlage.

LKT Rundschreiben Nr. 300/2017 [PDF-Dokument: 58 kB]

30.05.2017